Der Kanton schlägt nachfolgend einen Musterartikel über Naturgefahren (NAGE-Artikel) vor, den die Gemeinden aufgefordert werden, in ihr Gemeinde-Bau- und Zonenreglement (GBZR) aufzunehmen. Dieser Artikel dient zur Reglementierung des Bauens in den Perimetern, die Naturgefahren, einschl. Erdbeben, ausgesetzt sind.