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Das kantonale Baugesetz schreibt seit dem 1. Juli 2004 die Anwendung der SIA-Normen 260 und folgende für alle bewilligungspflichtigen Neubauten vor. Obwohl der Erdbebenvorbemessungsbericht (EBB) nicht für Gebäude mit weniger als 2 Stockwerken über dem Erdgeschoss vorgeschrieben ist, müssen diese Normen auch bei einer ebenerdigen Villa respektiert werden.
Neubau
Normales Verfahren
Für Gebäude ≥ 2 Stockwerke über dem Erdgeschoss sowie für industrielle oder gewerbliche Hallen müssen die Nutzungsvereinbarung (NV) und der Erdbebenvorbemessungsbericht (EBB) dem Gesuch um eine Bauwilligung beiliegen.
Nach Abschluss der Arbeiten muss bei der zuständigen Behörde der Konformitätsbericht abgegeben werden, damit die Wohn- oder Nutzungsgenehmigung gemäss Art. 59 der kantonalen Bauverordnung erteilt werden kann.
Vereinfachtes Verfahren (für Bauwerke der Klasse BWK I)
Wenn die Realisierung eines Bauvorhabens nicht sichergestellt ist (Bearbeitung der Einsprüche, Werbung etc.) kann das vereinfachte Verfahren angewandt werden. In diesem Fall legt der Antragsteller seinem Gesuch den vereinfachten Erdbebenvorbemessungsbericht (EBB light) bei. Dieses Verfahren gestattet es, im Stadium der Erteilung der Baugenehmigung die Kosten für die Dimensionierungsberechnungen zu sparen. Der EBB light enthält nur die wichtigsten Charakteristiken des Bauwerks (Fläche, Stockwerke, Erdbebenzone, Baugrundklasse, ...), die in Plänen eingezeichnete Erdbebenschutzwände und den Nachweis einer ausreichenden Steifigkeit (Nomogramme). Die Ausarbeitung des EBB light entspricht einem 1/4 der Kosten für einen klassischen EBB. Wenn der Antragsteller sein Gesuchsdossier mit einem EBB light einreicht, muss er vor Beginn der Arbeiten die NV und den normalen EBB l (mit Berechnungen) nachliefern. Was den Konformitätsbericht anbelangt, so ist das Verfahren das gleiche wie oben beschrieben.
Umbau eines bestehenden Bauwerks
Für den Umbau eines bestehenden Bauwerks werden die kantonalen Anforderungen mit Hilfe einer Expertise gewichtet, die gemäss dem Merkblatt SIA 2018 (Überprüfung der Erdbebensicherheit bestehender Gebäude) durchgeführt wird. Diese Expertise gestattet es, das Verhalten eines Gebäudes für das Dimensionierungserdbeben zu überprüfen und schlägt gegebenenfalls Verstärkungsmassnahmen vor. Diese Massnahmen sind Gegenstand einer Verhältnismässigkeitsberechnung, aus der hervorgeht, ob die Kosten der Massnahmen vernünftig sind. Was den Konformitätsbericht anbelangt, so ist das Verfahren das gleiche wie oben beschrieben.
Übersichtstabelle der je nach Verfahren vorzulegenden Dokumente
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Projektstadium
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Bauprojekte
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Bestehendes Bauwerk
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Normales Verfahren
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Vereinfachtes Verfahren
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Baugesuch
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NV+ EBB
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EBB« light »
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NV + Überprüfung der Erdbebensicherheit SIA 2018
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Vor Beginn der Arbeiten
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NV + RPP
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Abschluss der Arbeiten
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Konformitätsbericht
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Konformitätsbericht
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Konformitätsbericht
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Musterberichte
letzte Änderung : 03.07.08
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